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Versorgungsstandards (Wasser und Kanalisation, Strom, Erdgas)

Wasser und Kanalisation

Für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind in Polen kommunale Wasser- und Abwasserwerke zuständig, zumeist öffentlich-rechtliche Unternehmen, die den lokalen Kommunalverwaltungen gehören. Bei der Planung für eine Investition muss man sich an die zuständigen Wasserwerke wenden, damit ein Bescheid über die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbedingungen erteilt wird, und danach kann auch ein entsprechender Vertrag unterzeichnet werden.

Die Gebühren werden von den Wasserwerken autonom festgelegt. In Warszawa sind das zum Beispiel die Städtischen Wasser- und Kanalisationswerke (Miejskie Przedsiêbiorstwo Wodoci±gów i Kanalizacji - MPWiK) :
http://www.mpwik.com.pl/1/1251.html
Die Gebühren für alle Abnehmer betragen 2,16 z³ für 1 m3 Wasser sowie 2,65 z³ für 1 m3 entsorgtes Abwasser.

Strom

Mit der Stromverteilung sind lokale Versorger betraut. Um an das Stromnetz angeschlossen zu werden, ist ein Antrag beim örtlich zuständigen Energieversorgungsunternehmen zu stellen und ein Stromversorgungsvertrag zu schließen. Die Anschlussgebühr hängt von den technischen Konditionen ab. Was Strompreise anbelangt, so werden die Tarife zwar von den Versorgern festgelegt (Preise für Strom und Durchleitung), sie werden jedoch von der Energieregulierungsbehörde (Urz±d Regulacji Energetyki - URE) bestätigt. Für größere Abnehmer ist es auch möglich, selbstständig Strom auf dem freien Markt einzukaufen (dann ist der lokale Versorger lediglich als Verteiler tätig und erhebt eine Durchleitungsgebühr).

Erdgas

Der größte Lieferant von Erdgas in Polen (fast 100% Marktanteil) sowohl für Groß- als auch für Haushaltskunden ist Polskie Górnictwo Naftowe i Gazownictwo (PGNiG). Für Anschlüsse sind örtliche Gaswerke (Zak³ady Gazownicze - ZG) oder Regionale Leitungsunternehmen (Regionalne Oddzia³y Przesy³u - ROP) zuständig. Um Gas abnehmen zu können, muss man beim zuständigen Gaswerk einen Bescheid über Anschlussbedingungen beantragen und danach einen Gasanschlussvertrag (darin ist die Anschlussgebühr festgelegt) sowie einen Versorgungsvertrag abschließen.

Näheres zu den einzelnen Schritten und Anschlussbedingungen gibt es auf der Website von PGNiG:
http://www.gazziemny.pl/37.htm

In Städten ist üblicherweise auch ein Anschluss an das städtische Fernwärmenetz möglich. Die Anschlussprozeduren entsprechen hier denen beim Stromanschluss.

Bei Mietpreisen, z.B. für Bürofläche, wird häufig das Modell der warmen Miete inklusive Wasser-, Strom-, Heizungs- und Klimatisierungskosten gewählt. Diese werden dann entsprechend zur gemieteten Fläche berechnet.


Wechselkurse
1 USD 3.0665 +4.04%
1 EUR 3.8623 +3.48%
1 CHF 2.5530 +3.29%
Kurs dla USD Kurs dla EUR Kurs dla CHF
GUS Grundlegende Wirtschaftszahlen (2006)
BIP 338,689 mln $
Wirtschafts-
wachstum
5,80%
Haushalts-
defizit
(-) 7,077 mln $
Exportvolumen 109,108 mln $
Importvolumen 124,647 mln $
Handelsbilanz -15,539 mln $
Inflationsrate 1,00%
Arbeits-
losenquote
14,90%
Währungsumrechnung
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Aktienkurse
WIG20 1609.55 -4.01%
MIDWIG 4529.90 0.00%
WIG 25778.61 -3.12%
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