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Regelungen im Bereich Import und Export von Waren und Dienstleistungen, Zolltarife, EU-Regelungen

Der Handel zwischen Polen und den restlichen EU-Mitgliedsstaaten sowie den EFTA-Ländern außer der Schweiz (die zusammen den Europäischen Wirtschaftsraum/EWR bilden) ist frei, und es werden keine Zölle erhoben. In Bezug auf Drittländer, die nicht zum EWR gehören, gilt in Polen der gemeinsame EU-Zolltarif.

Die volle Tabelle der gegenüber Drittländern geltenden Zollsätze befindet sich im Amtsblatt der Europäischen Union vom 28.10.2005*.

Polens Beitritt zur EU bedeutete für Polen eine generelle Reduzierung der Zollsätze, was jedoch nicht alle Waren betraf. Es gab auch eine Gruppe von Waren, für die diese Sätze gestiegen sind. Wenn man die zwei größten Warengruppen betrachtet, kann man sagen, dass:

  • bei Industriewaren für 61% des polnischen Imports der Zollsatz unverändert blieb, für 35% zurückging, und nur für ca. 4% der Waren gestiegen ist. Die größten Reduzierungen betrafen: Schweröle, Kraftfahrzeuge, Stahl und einige Stahlprodukte, Pelzleder, Uhren, Elektronikgeräte, Kleidung, Kopfbedeckungen und Reisetaschen. Gestiegen sind die Zollsätze hingegen für Kaliumchlorid, Harnstoff, einige Walzstahlprodukte sowie einige Seile und Kabel;
  • Polens EU-Beitritt für den Agrarprodukthandel mit Drittländern neutral geblieben ist. Die Zahl der Waren, für die die Zollsätze gestiegen sind und für die sie reduziert wurden, ist vergleichbar (jeweils etwas über 37% des Imports nach Polen), bei ca. 25% haben sich die Zollsätze nicht verändert. Die größten Reduzierungen betrafen den Import von z.B. Tabak, Weinen, Spirituosen, Trockenobst, Erdnüssen, Honig, Säften und Gewürzen, während die höchsten Anstiege für ausgewähltes Obst (Bananen, Zitronen, Weintrauben, Wassermelonen, Äpfel, Birnen) sowie Milch, Butter, Käse und Reis galten.

 

Das Ausmaß, in dem die Zollsätze reduziert wurden, gestaltete sich je nach Ländergruppe unterschiedlich. Zum Beispiel betrug der durchschnittliche Zollsatz für Länder mit so genannter Höchstbevorzugungsklausel in Handelsbeziehungen zu Polen vor 2004 (z.B. USA, Australien oder Japan) 6,2%. Nach dem EU-Beitritt Polens ist diese Zahl auf ca. 2,6% gefallen.**

 

Für eine Reihe Länder gelten in der EU (also auch in Polen) Zölle. Andererseits kann die EU-Kommission, falls Dumping oder unerlaubte Exportsubventionierung festgestellt wird, auch Beschränkungen auferlegen – sowohl im Bereich der Tarife (z.B. Antidumpingzölle), als auch außertariflich (z.B. Kontingente, die den Import aus dem gegebenen Land begrenzen).

Zum Ende 2005 galten in der EU folgende Maßnahmen dieser Art:

  • 45 endgültige Antidumpingmaßnahmen
  • 10 endgültige Antisubventionsmaßnahmen
  • 20 Preisverpflichtungen

Zusätzlich waren:

  • 27 neue Schutzverfahren
  • 50 sekundäre Schutzverfahren anhängig.

Zum Beispiel wurden solche Beschränkungen in jüngster Zeit in Bezug auf folgende Güter angewendet:

Textilien und Kleidung (aus China, Weißrussland, Montenegro und Nordkorea), Schuhe sowie Stahl.

* Dieser Tarif ist geregelt durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Die deutsche Fassung dieser Verordnung finden Sie unter

http://europa.eu.int/eur-lex/lex/
LexUriServ/site/de/oj/2005/l_286
/l_28620051028de00010886.pdf

**Quelle: Korzy¶ci i koszty cz³onkostwa Polski w Unii Europejskiej. Bericht von Centrum Europejskie Natolin, 2003.


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