AR DE EN ES FR PL RU
Allgemeines
Praktisches für Geschäftsleute
„Weiche” Aspekte einer Geschäftstätigkeit in Polen
Politik
Recht
Außenhandel
Informationen zur Wirtschaft
Lies und Hör Informationen aus Polen!





Wirtschaftliche Freiheiten in Polen

Polen ist ein Land, das wirtschaftliche Betätigung fördert und für Personen und Unternehmen aus dem Ausland, die in Polen geschäftlich tätig sein wollen, offen ist.

Mit dem Beitritt zur EU hat Polen auch das Gemeinschaftsrecht übernommen. Ein Geschäft führt man in Polen im Wesentlichen genauso wie in anderen EU-Ländern, und da es in der EU keine Handelsbarrieren gibt, können sich in Polen tätige Unternehmen auf dem riesigen Binnenmarkt frei bewegen.

Der wichtigste Gesetzesakt, der faire und gleiche Bedingungen für alle in Polen tätigen Unternehmen garantiert, ist das am 2. Juli 2004 verabschiedete Gesetz über die Freiheit wirtschaftlicher Betätigung. Den vollen Gesetzestext finden Sie unter:
http://paiz.gov.pl/index/
?id=8dd48d6a2e2cad213179a3992c0be53c

oder in Englisch unter:
http://paiz.gov.pl/index/
?id=fe9fc289c3ff0af142b6d3bead98a923

Das Gesetz beinhaltet Bestimmungen über die zulässigen Formen für unternehmerische Tätigkeit (mehr dazu finden sie unter „Unternehmensformen”), die Eintragungsprozeduren und lizenz- oder genehmigungspflichtige Arten wirtschaftlicher Tätigkeit:*

  1. Exploration oder Prospektierung von Bodenschatzvorkommen, Förderung von Bodenschätzen, behälterfreie sowie unterirdische Lagerung von Abfällen, auch in Untertagebergwerken;
  2. Herstellung von und Handel mit Sprengstoffen, Waffen und Munition sowie Erzeugnissen und Technologien militärischer oder polizeilicher Bestimmung;
  3. Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Durchleitung, Verteilung von und Handel mit Treibstoffen und Energie;
  4. Personen- und Vermögensschutz;
  5. Sendung von Radio- und Fernsehprogrammen;
  6. Luftverkehr.

Das Gesetz hat früher in vielen anderen Bereichen geltende Lizenz- oder Genehmigungssysteme abgeschafft und sie durch einfache Registrierungsprinzipien ersetzt. Zusätzlich wurde eine Reihe von Lösungen eingeführt, die eine wirtschaftliche Betätigung erleichtern oder früher von Unternehmen als lästig bemängelte Hindernisse beseitigen (ein Beispiel dafür ist das Verbot, in einem Unternehmen gleichzeitig mehr als eine Prüfung durchzuführen, und die Festlegung einer maximalen Gesamtdauer aller Prüfungen in einem Unternehmen innerhalb eines Jahres).

*Sie sind in Art. 46 Ziff. 1 des Gesetzes aufgelistet


Wechselkurse
1 USD 3.0665 +4.04%
1 EUR 3.8623 +3.48%
1 CHF 2.5530 +3.29%
Kurs dla USD Kurs dla EUR Kurs dla CHF
GUS Grundlegende Wirtschaftszahlen (2006)
BIP 338,689 mln $
Wirtschafts-
wachstum
5,80%
Haushalts-
defizit
(-) 7,077 mln $
Exportvolumen 109,108 mln $
Importvolumen 124,647 mln $
Handelsbilanz -15,539 mln $
Inflationsrate 1,00%
Arbeits-
losenquote
14,90%
Währungsumrechnung
Mein Land ist auf der Liste nicht zu finden...
Aktienkurse
WIG20 1609.55 -4.01%
MIDWIG 4529.90 0.00%
WIG 25778.61 -3.12%
Indeksy dla WIG20 Indeksy dla MIDWIG Indeksy dla WIG
Polnische Regierung
Partner
Copyright ©  
Mf AA Alle Rechte vorbehalten 2002-
serwisy internetowe, intranet, multimedia, aplikacje mobilne
  Zaloguj siê Gemius - lider w badaniach Internetu